„Unechte Teilortswahl“ – wie soll Weikersheim damit umgehen?

Bericht vom FeierabendTALK

Beim letzten FeierabendTALK der Grünen OV Oberer Bezirk in Weikersheim drehte sich alles ums Thema „die unechte Teilortswahl“ und deren Bedeutung für die Weikersheimer Kommunalwahl 2024.

Die unechte Teilortswahl ist eine Spezialform bei der Kommunalwahl in Baden-Württemberg. Begründet wurde sie mit der Gemeindereform der 1970er Jahre. Damals sollten kleineren Dörfern durch die Eingemeindungsverträge feste Sitze im Gesamtgemeinderat garantiert werden. In Baden-Württemberg haben heute nur noch knapp 35% der Gemeinden eine unechte Teilortswahl.

Bei der unechten Teilortswahl wird bestimmten Wohnbezirken (ein bis mehrere Dörfer) eine feste Anzahl an Sitzen zugeteilt, jedoch können die Bürger einer Kommune Bewerber für den Gemeinderat aus allen Wahlbezirken oder Ortschaften wählen.

Bei der Verteilung der Gemeinderatssitze besteht bei der unechten Teilortswahl die Gefahr, dass je nach Sitzzuweisung für kleinere Orte oder Wohnbezirke diese in der Gesamtkommune überrepräsentiert oder unterrepräsentiert sein können. Dadurch kann sich eine ungerechte Verteilung der Sitze für die einzelnen Wahlbezirke ergeben. Diese ungerechte Sitzverteilung war in Tauberbischofsheim der Anlass, dass gegen das Wahlergebnis der Kommunalwahl von 2019 geklagt wurde. Diese Klage wurde vom Verwaltungsgerichtshof Mannheim positiv beschieden und Tauberbischofsheim musste im Februar 2023 neu wählen. Die Kosten dafür betrugen laut Bürgermeisterin Schmidt ca. 35 000 Euro. Außerdem ist eine unechte Teilortswahl ein sehr kompliziertes Verfahren, sodass die Anzahl an ungültigen Stimmzetteln (4,9 Prozent) fast doppelt so hoch ist im Vergleich zu Gemeinden ohne unechte Teilortswahl (2,5 Prozent).

Für Weikersheim stellt sich die Situation so dar: die Kernstadt ist nach der derzeitigen Regelung unterrepräsentiert; sie hat 2 Sitze zu wenig im Gemeinderat, während anderen Wahlbezirken ein Sitz zu viel zugeordnet ist.

Um eine rechtssichere Wahl zu garantieren, ist es möglich, die Hauptsatzung zu ändern und das Verhältniswahlrecht einzuführen, wie man es von anderen Wahlen kennt. Das hätte folgende Vorteile: die Größe des Gemeinderates wäre festgelegt, Ausgleichssitze wären nicht mehr nötig und die Anzahl der ungültigen Stimmen wäre geringer. Alle Gemeinderäte sind für die Gesamtheit der Kommune verantwortlich und für alle Bürger und Bürgerinnen gewählt, die Vertretung der einzelnen Ortschaften erfolgt außerdem durch das Rederecht der Ortsvorsteher im Gemeinderat und durch die Gestaltung der innerörtlichen Gegebenheiten durch den Ortschaftsrat. Etliche Kommunen wie Wertheim, Igersheim, Boxberg und Lauda/ Königshofen haben die unechte Teilortswahl bereits abgeschafft.

Alternativ besteht die Möglichkeit die Anzahl der Sitze der einzelnen Dörfer im Stadtrat an die Einwohneranzahl in diesen Wohnbezirken anzupassen, um eine möglichst gerechte Repräsentation der Bürger zu gewährleisten.

Für Weikersheim steht die Entscheidung über den Umgang mit der unechten Teilortswahl noch aus. Die Teilnehmenden am FeierabendTALK fanden den Austausch über dieses komplexe und die Stadt Weikersheim betreffende Thema sehr aufschlussreich. Sie setzen großes Vertrauen in die Verwaltung der Stadt Weikersheim, hier eine rechtssichere und gerechte Lösung zu finden.

Beim FeierabendTALK im Juli geht es um das geplante Industriegebiet Frauental. Der Termin wird rechtzeitig bekanntgegeben.